Bekanntmachung zur Ergänzung des Presbyteriums durch Berufung
hier: Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 28 Abs. 3 i.V.m. § 25 PWG)
Liebe Schwestern und Brüder,
liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
Am 14. Februar 2016 ist das Presbyterium unserer Gemeinde gewählt worden. Aus gesundheitlichen Gründen musste ein Presbyter zwischenzeitlich sein Amt niederlegen. Das Presbyterium hat daher — nach den Vorschriften des § 28 Presbyteriumswahlgesetz (PWG) — ein Gemeindeglied nachberufen.
Nachberufen in das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hösel wurde in der Presbyteriumssitzung am 27.11.2017
Herr
Tilo Breyer
Bayernstraße 44, 40883 Ratingen
Wir danken Herrn Breyer für seine Bereitschaft, sich in das Presbyterium berufen zu lassen. Wir wünschen ihm Gottes Segen für sein zukünftiges Amt.
Der Berufene wird im Gottesdienst in der Adolf-Clarenbach-Kirche am zweiten Advent, 10. Dezember 2017, um 10.00 Uhr in sein Amt eingeführt.
Pfarrer Michael Lavista
Vorsitzender des Presbyteriums
Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG) Gegen das Ergebnis der Nachberufung kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand (Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann, Goethestraße 12, 40822 Mettmann) schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei. |
Bekanntmachung Nachberufung Tilo Breyer 264.73 KB